Verunreinigung von Saatgut durch Unkrautsamen
1. Situation
Ein Unternehmen ließ zertifiziertes Saatgut im Vertragsanbau bei Landwirten herstellen, das nach der Ernte aufbereitet (getrocknet, gereinigt und nach Sorten gelagert) und zum Verkauf vorbereitet wurde. Durch nicht ganz geklärte Umstände wurde eine Partie Winterweizen vor dem Verkauf nicht gereinigt. Anfang Juni bemerkten mehrere Landwirte ein ihnen unbekanntes Ungras in ihren Weizenbeständen und informierten das Unternehmen, da sie vermuteten, daß sie dieses Ungras zusammen mit dem Weizen ausgesät hatten. Das Ungras wurde als Roggentrespe (Bromus secalinus l.) bestimmt.

2. Gutachterliche Beurteilung
Landwirte, die in Deutschland zertifiziertes Saatgut einkaufen, können sich darauf verlassen, daß dieses sortenrein und frei von Krankheiten und Unkrautsamen ist und einen bestimmten Prozentsatz an Keimfähigkeit besitzt. Diese Anforderungen sind im Saatgutverkehrsgesetz festgelegt. Bei Bezug darf der Käufer die Einhaltung der nötigen Qualitätsanforderungen unterstellen, ohne daß es u.E. einer erneuten Kontrolle durch ihn bedarf. Die Samen der Roggentrespe sind wesentlich kleiner als die des Weizens und haben eine ähnliche Farbe. Sie sind deshalb schwer im Weizensaatgut zu erkennen, können allerdings über geeignete Siebe problemlos abgetrennt werden. Da die Pflanze auch in der Anfangsentwicklung dem Weizen sehr ähnlich sieht, kann sie in der Praxis erst dann zuverlässig erkannt werden, wenn sie über den jeweiligen Nutzgetreidebestand herausragt und Blüten entwickelt.
Roggentrespe läßt sich leicht über das Saatgut vermehren, wenn dieses nicht gereinigt wird. Ansonsten spielt die Roggentrespe heutzutage nur eine geringe Rolle im Ackerbau und gilt in den meisten Bundesländern als gefährdete oder stark gefährdete Pflanzenart (lt. rote Liste für Deutschland, Ulmer 1997). Die Samen der Roggentrespe keimen rasch, sie haben keine Keimruhe und sind im Boden nur wenige Jahre lebensfähig. Wenn die Keimung im Herbst erfolgt, entwickelt sich die Pflanze erst langsam und kommt im Juni/Juli zur Blüte. Dann ist die Pflanze ca. 80 - 100 cm hoch, ragt über den Bestand des Nutzgetreides heraus und ist gut zu erkennen. Die Reife der Samen erfolgt spät, so daß diese häufig mitgeerntet werden. Eine Pflanze kann bis zu 1000 Samen produzieren.
Die Bekämpfungsmöglichkeiten der Roggentrespe sind, abgesehen von der Saatgutreinigung, unterschiedlich. Gängige Herbizide zur Ungrasbekämpfung haben ihre beste Wirkung in Kulturen, die nicht zur Familie der Gräser zählen, können also im Getreideanbau nicht problemlos angewendet werden. Im Spritzverfahren ausgebrachte Herbizide im Getreide können die Roggentrespe nicht nachhaltig bekämpfen, auch das Streichverfahren ist nicht günstiger zu beurteilen. Eine der wirksamsten Methoden ist die mechanische Bekämpfung der im Herbst gekeimten Jungpflanzen durch Feingrubber, Eggen oder Striegel im Frühjahr. Voraussetzung ist eine Nachbaukultur, die im Frühjahr nach dieser Bekämpfung ausgesät werden kann. Eine gleichwertige Methode wäre die Anwendung eines Totalherbizides im Frühjahr.
Im vorliegenden Fall wurde die Roggentrespe festgestellt, als sie kurz vor der Blütenbildung war. Drei Wochen später wurde damit begonnen, die Roggentrespe mit der Hand aus dem Boden zu ziehen und vom Acker zu entfernen, da man annahm, damit der Roggentrespe Herr zu werden. Dies war höchstens bei wenigen stark befallenen Betrieben sinnvoll, obwohl der Arbeits- und Kostenaufwand teilweise mehr als 25% des erhofften Weizenertrages ausmachte.
Unkräuter schädigen eine Kultur hauptsächlich durch Nahrungs- oder Lichtkonkurrenz. Wenn man sich also für eine Unkrautbekämpfung entscheidet, sollte die Hauptkultur (in diesem Fall der Winterweizen) einen Nutzen daraus ziehen können, d.h. nach der Bekämpfung besser wachsen können. Zum Zeitpunkt als das Trespenziehen begann, war die Blühphase des Weizens fast abgeschlossen und die Kornreife hatte begonnen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man den Ertrag der stehenden Kultur nicht mehr erhöhen, sondern er wurde im Gegenteil durch zusätzliches Begehen und Befahren eher noch vermindert. Es kann sicher nicht gelingen, alle Trespepflanzen vom Acker zu entfernen und so können die ausgefallenen Samen der noch verbliebenen Trespepflanzen in der nächsten Kultur erneut einen vergleichbaren Schaden verursachen, der ähnlich groß wäre, wie wenn die Trespen nicht von Hand entfernt werden würden. Bei der Ernte des Winterweizens wären die meisten Roggentrespesamen mit geerntet worden und hätten bei der Reinigung des Getreides beseitigt werden können.
Im Weiteren haben wir als wirtschaftlichsten Weg zur Schadensbekämpfung eine Änderung der Fruchtfolge (Sommergetreide als Folgekultur) vorgeschlagen, wodurch eine mechanische Trespenbekämpfung im Frühjahr vor der Aussaat ermöglicht wird. Das Sommergetreide mit dem höchsten Standarddeckungsbeitrag ist Sommerweizen. Die Verminderung des Standarddeckungsbeitrages gegenüber Winterweizen wird der Schadensberechnung zugrunde gelegt. Daneben waren bei den einzelnen Betroffenen unterschiedlich hohe Nebenkosten zu entschädigen.
