Aquarium durch Essigreiniger geschädigt
1. Situation
Während ein Hobbyaquarianer die Außenseiten des Aquariums mit einem stark sauren Essigreiniger behandelt, klingelt ein Bekannter an der Tür. Der Aquarianer stellt die geöffnete Reinigerflasche auf die Kante des ebenfalls offenstehenden Aquariums und ließ seinen Besucher herein. Nach zwei Stunden trennen sich beide, der Besucher stieß beim Verlassen des Raumes gegen die Flasche. Diese fiel in das Aquarium und lief darin aus. Der Aquarianer bemerkte dies nicht, da er den Raum vor seinem Besucher verlassen hatte und gleichzeitig das Licht ausschaltete. Als er am nächsten Morgen den Raum betrat, waren alle Fische verendet.

2. Prüfung der Haftungssituation
Die grundsätzliche Haftung des Besuchers war unstrittig. Es wurde von unseren Sachverständigen zusätzlich geprüft, in welchem Umfang sich aus dem möglicherweise fahrlässigen Verhalten (unverschlossene Flasche mit Gefahrstoffinhalt auf offenen Aquarium) eine Mithaftung ergab.
3. Wertermittlung
Der Geschädigte legte eine glaubhafte Liste der Fische vor, die er im Aquarium gehalten hatte, und konnte diese zudem durch die Zeugenaussage eines hinreichend sachkundigen Bekannten untermauern, mit dem unsere Bearbeiter zusätzlich gesprochen haben.
Danach wurden die jeweiligen Marktpreise der Fische sowie die Aufwendungen des Aquarienbesitzers zur Beseitigung des Schadens ermittelt.
