Kratzer an Haustür und Wand

1. Situation

Der Haftpflichtversicherer eines Hundehalters soll Schäden an einer Haustür und einer Wand begleichen, die angeblich von einem größeren Hund (altdeutscher Schäferhund) verursacht wurden. Der Geschädigte hat Fotos sowie den Kostenvoranschlag einer Tischlerei vorgelegt, wonach die Tür irreparabel sei und erneuert werden müsse.

Unsere Sachverständigen werden beauftragt, die Plausibilität dieser Schadenmeldung anhand der Fotos zu beurteilen; unser Gebäudesachverständiger soll die Höhe des Kostenvoranschlages prüfen.

zerkratzte Tür zerkratzte Tür

2. Gutachterliche Beurteilung

Wir verfügen aus zahlreichen vergleichbaren Schadenfällen (Hauswände, Autos, Möbel) über Archivfotos. Danach kann die Verlaufsform der Kratzer als sehr typisch beurteilt werden. Darüber hinaus ist es ebenfalls vorstellbar, daß ein Hund der fraglichen Größe derartige Kratzspuren verursacht. Auch die Höhe bis oberhalb der Klinke paßt zur Schadenschilderung.

Die Tiefe der Kratzer war stark ausgeprägt, in Anbetracht des Gewichtes eines solchen Hundes sowie der Möglichkeit, daß die Tür eine relativ weiche Oberfläche hatte, jedoch nicht ungewöhnlich.

Der Gebäudesachverständige kommt zu dem Ergebnis, daß die fragliche Haustür durchaus reparabel und der vorliegende Kostenvoranschlag daher unzutreffend ist. Der Gesamtschaden wird berechnet.