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Fischzucht, Aquaristik und Gartenteiche

  • Gutachten zu Gartenteichen, Schäden an Teichfolien, Pumpen und Becken
  • Schadengutachten von Süß- und Meerwasseraquarien
  • Wertermittlung seltener Fische, Korallen, Pflanzen usw





  • Beispiele:

    Hund beschädigt Teichfolie

    1.Situation

    Ein im Garten frei laufender Hund sprang in einen Gartenteich und konnte diesen allein nicht wieder verlassen. Beim Herausheben durch Helfer kratzte er mehrfach intensiv im Randbereich an der Teichfolie. In den Folgetagen verlor der Teich Wasser. Nach Ablassen wurde ein Riß in der Folie entdeckt.
    Der Teichbesitzer nimmt den Hundehalter für die Kosten zum Einbau einer neuen Teichfolie in Regreß.

    2. Sachverständige Beurteilung

    Der Teich wurde vor 13 Jahren hergestellt. Die Reparaturkosten sowie die ursprünglichen Baukosten wurden von unseren Sachverständigen geprüft und als angemessen beurteilt.
    Eine Totalentschädigung kam dennoch nicht in Betracht, weil die Teichfolie stark ausgehärtet war. Die fehlende Elastizität des Materials dürfte die Voraussetzung dafür gewesen sein, daß es beim Hereinfallen bzw. Herausklettern eines Hundes zu einer derartigen Beschädigung der Folie kommen konnte. Hersteller von Teichfolie geben eine durchschnittliche Lebenserwartung von 12 bis 15 Jahren an, abhängig davon, wie sorgfältig die Folie verlegt wird und wie stark sie der Lichteinwirkung ausgesetzt ist. Dies wiederum hängt u. a. von der Einbauart ab, also z. B. davon, ob die Folie im Randbereich unbedeckt am Tageslicht liegt, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Auch spielen Wassertiefe, Wassertrübung usw. eine Rolle. Es war in diesem Fall davon auszugehen, daß die Teichfolie eine mittlere Lebenserwartung von 13,5 Jahren hatte.
    Da der Teichbesitzer selbst ein Alter von 13 Jahren angab, hatte die Teichfolie nahezu das Ende ihrer normalen Lebensdauer erreicht. Wäre die Folie nur wenige Jahre alt, so hätte sie vor Ort mit Reparaturkits instandgesetzt werden können, was in diesem Fall jedoch nicht (mehr) möglich war. Bei exakter Berechnung ergab sich bei 13 von durchschnittlich 13,5 Nutzungsjahren ein Restwert von 3,8 %.

    Forellenverluste durch Schlammabschwemmung

    1.Situation

    Eine aus acht Teichen von insgesamt ca. 2000 qm Wasserfläche bestehende Nebenerwerbs-Forellenteichanlage wird mit Wasser aus einem darüber liegenden Dorfteich gespeist. Der Pächter bewirtschaftet die Anlage seit über 30 Jahren, mußte jedoch altersbedingt mehrere Teiche separat verpachten.
    Im oberhalb gelegenen Dorfteich befinden sich mehrere Quellen. Das ablaufende Wasser gelangt über ein separates Verteilerbauwerk in einen Umflutgraben, von dem es wiederum einzeln auf alle acht Teiche verteilt werden kann.
    Im Dorfteich hatte sich eine über die letzten Jahre stark zunehmende Algenpopulation entwickelt. Im Schadenjahr war die Wasserfläche vollständig von Algen bedeckt, der Teich entsprechend stark nährstoffangereichert und von seiner Wasserbeschaffenheit her gefährdet für Sauerstoffmangelsituationen. In Absprache mit den Bewirtschaftern der Forellenteiche sollte dieser Teich daher über einen Zeitraum von ca. acht Tagen abgelassen und grundgereinigt werden. Dabei verstopfte der Überlauf, so dass der Inhaber versuchte, mittels Flaschenzug und Kettengeschirr die Staubohlen anzuheben. Dies führte zu einer Beschädigung der Staueinrichtung mit der Folge, dass der gesamte Teich sich innerhalb kürzester Zeit entleerte und mehrere hundert Kubikmeter Bodenschlamm in die unterliegenden Teiche abgab.
    In diesen Teichen kam es zu erheblichen Fischverlusten sowie auf Grund mehrwöchiger starker Wassertrübung zu verringerter Futteraufnahme und Zuwachseinbußen.

    2. Sachverständige Beurteilung

    Nach einer allgemeinen Besichtigung der Teichanlage wurden von uns die Produktionsdaten erfasst. Dazu gehören Fischbesatz, normale Mortalität, Futtermittelverbrauch, übliche Zuwachsraten usw.. Daraufhin haben wir aufbauend auf der Simulation des normalen Betriebsgeschehens für den Schadenzeitraum die Zuwachsverluste ermittelt. Informationen zu Fischverlusten lagen einerseits von den Geschädigten vor und konnten andererseits durch Abfischungen der Teiche überprüft bzw. erfasst werden.
    Nachdem ein Regulierungsgespräch im Beisein unseres öbv Sachverständigen für Fischerei mit der Versicherung des Schadenverursachers stattgefunden hatte, erhielten die Geschädigten innerhalb kurzer Zeit den vollen Ausgleich ihrer finanziellen Einbußen sowie Ersatz ihrer persönlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Schaden.

    Forellensterben nach Ausfall der Belüftung

    1.Situation

    Ein Angelsportverein verfügt über eine vereinseigene Teichanlage, in denen Fische zum Angeln oder zum Abwachsen und späteren Umsetzen in Angelteiche gehalten werden. Der betroffene Teich (ca. 650 qm) war am Schadentage mit Regenbogenforellen mit einem Stückgewicht von ca. 400 bis 500 g besetzt.
    Unser Sachverständiger gewann bei der Ortsbesichtigung den Eindruck, daß der Teich ordnungsgemäß gepflegt und technisch einwandfrei instand gehaltenen war. Der Teich verfügt über einen schwimmenden Verwirbelungsbelüfter, dessen Stromversorgung von einem Vereinsmitglied unterbrochen und danach irrtümlich nicht wieder in Betrieb gesetzt worden war. Am nächsten Morgen trieben zahlreiche Fische tot an der Wasseroberfläche.
    Ursprünglich waren 2.500 Forellen ausgesetzt worden. Der Teich wurde von den Mitgliedern des ASV abgefischt. Unter Berücksichtigung des üblichen Normalverlustes wurde dann von uns die Differenz des Fischbestandes, dessen Gewicht sowie daraus resultierend der Marktwert berechnet.

    Aquarium durch Essigreiniger geschädigt

    1.Situation

    Während ein Hobbyaquarianer die Außenseiten des Aquariums mit einem stark sauren Essigreiniger behandelt, klingelt ein Bekannter an der Tür. Der Aquarianer stellt die geöffnete Reinigerflasche auf die Kante des ebenfalls offenstehenden Aquariums und ließ seinen Besucher herein. Nach zwei Stunden trennen sich beide, der Besucher stieß beim Verlassen des Raumes gegen die Flasche. Diese fiel in das Aquarium und lief darin aus. Der Aquarianer bemerkte dies nicht, da er den Raum vor seinem Besucher verlassen hatte und gleichzeitig das Licht ausschaltete. Als er am nächsten Morgen den Raum betrat, waren alle Fische verendet.

    2. Prüfung der Haftungssituation

    Die grundsätzliche Haftung des Besuchers war unstrittig. Es wurde von unseren Sachverständigen zusätzlich geprüft, in welchem Umfang sich aus dem möglicherweise fahrlässigen Verhalten (unverschlossene Flasche mit Gefahrstoffinhalt auf offenen Aquarium) eine Mithaftung ergab.

    3. Wertermittlung

    Der Geschädigte legte eine glaubhafte Liste der Fische vor, die er im Aquarium gehalten hatte, und konnte diese zudem durch die Zeugenaussage eines hinreichend sachkundigen Bekannten untermauern, mit dem unsere Bearbeiter zusätzlich gesprochen haben.
    Danach wurden die jeweiligen Marktpreise der Fische sowie die Aufwendungen des Aquarienbesitzers zur Beseitigung des Schadens ermittelt.

    Fehllieferung einer Aquarienanlagee

    1.Situation

    Ein Zoo-Einzelhändler hatte bei seinem Großhändler für sein Ladengeschäft eine Aquarienanlage bestellt, die aus insgesamt 24 Schaubecken von jeweils 15 Liter Inhalt besteht und kpl. mit Beleuchtung und Belüftung ausgerüstet ist. Bei Lieferung stellt sich heraus, dass die kleinen Einzelbecken keine Auflageleisten für Abdeckscheiben hatten und konstruktionsbedingt auch keine Abdeckscheiben auf den Aquarien aufgelegt werden konnten. die bedeutet, dass in den Becken eine hohe Wasserverdunstung sowie Wasserverspritzung im Bereich des Belüftungsausströmers auftritt.
    Der Einzelhändler war der Auffassung, dieses Aquarium sei fehlerhaft geliefert worden. Es erfülle nicht die Anforderungen, die an ein Schauaquarium zu stellen seien. Der Lieferant der Beckenanlage entgegnete, die Aquarien seien lediglich für eine 3-tägige Messe vorgesehen gewesen und müssten daher nicht für Dauerbetrieb ausgelegt sein.

    2. Tätigkeit unserer Experten

    Unsere Mitarbeiter haben zunächst die Aquarienanlage vor Ort besichtigt und sich einen Eindruck der Schäden verschafft. Dabei bestätigt sich, dass tatsächlich keine Abdeckscheiben aufgelegt werden können. Das Möbelstück, in dem die Aquarien eingestellt sind, besteht zudem aus nicht wasserfester Spanplatte mit Kunststoffurnier, dass sich bereits nach 2 Tagen Einsatz an den Kanten, wo sich Spritzwasser ansammelte, ablöste. Die Elektroinstallation ist nicht nach VDE ausgelegt.
    Unser Sachverständiger für Aquaristik stellte außerdem fest, dass die Fischarten, die in dieser Anlage ausgestellt werden sollten, zum Herausspringen aus Becken neigen und daher in Aquarien ohne Abdeckscheiben grundsätzlich nicht, auch nicht über wenige Stunden gehalten werden können.

    3. Schlußfolgerung

    Gutachterlich wird festgestellt und durch mehrere Fundstellen der Fachliteratur untermauert, dass das Aquarium weder von der technischen (Tischlerarbeiten, Elektroarbeiten) noch von der aquaristischen Seite den notwendigen Anforderungen entspricht.