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Zoo- und Kleintiere

  • Bewertung von Lamas, Kamelen, Elefanten, Reptilien, Amphibien usw.
  • Gutachten über Dam- und Rotwild in Gehegehaltung, Straußenmast
  • Wertgutachten zu Zucht- und Rassegeflügel usw.





  • Beispiele:

    Wertermittlung einer Diamantphyton

    1.Situation

    Durch eine Unachtsamkeit verursachte ein Besucher den Tod einer Diamantpython bei einem Terrarienliebhaber. Unsere Sachverständigen wurden beauftragt, den Wert dieser Schlange zu ermitteln.

    2. Sachverständige Beurteilung

    Die Haltung dieser Schlangenart muß bei der zuständigen Naturschutzbehörde angezeigt werden und wurde unseren Experten von dort bestätigt. Das Tier hatten eine Länge von 170 cm, so daß von einem Alter von ca. 4 bis 5 Jahren auszugehen ist. Es war drei Jahre zuvor ohne Kaufvertrag oder Quittung von einer Privatperson erworben worden.
    Schlangen dieser Art werden in Deutschland relativ selten in Terrarien gehalten. Sie haben daher einen recht hohen Marktwert, wobei aufgrund der geringen Anzahl der Wert nur schwierig ermittelt werden kann. Kommerzielle Händler gaben im Gespräch mit uns Kaufpreise für Jungtiere an. Ältere Tiere, so wie in diesem Fall, werden wesentlich seltener auf dem Markt angeboten, so daß die im Einzelfall erzielten Preise sehr stark vom Kaufwunsch des Kaufinteressenten und vom Verhandlungsgeschick des Verkäufers bestimmt werden.
    Nach Auswertung weiterer Preisinformationen aus Fachpresse, Spezialgeschäften usw. ermittelten unsere Experten den Marktwert.

    Wertermittlung eines Gelbhaubenkakadus

    1.Situation

    Ein Hund betritt das Wohnzimmer einer Papageienhalterin, in dem auf einer Blumenbank ein etwa 15 Jahre alter Kakadu sitzt. Der Hund stürzt sich unvermittelt auf den Vogel, ergreift diesen mit dem Maul und beißt zu. Der Vogel verendet sofort, tierärztliche Maßnahmen sind nicht mehr möglich.

    2. Sachverständige Beurteilung

    Gelbhaubenkakadus werden in Deutschland als Jungvögel aus innereuropäischer Nachzucht, zum geringeren Teil aber auch als Importe von Wildfängen gehandelt. Daneben gibt es einen kleinen Markt für Vögel, die von ihren Haltern abgegeben werden müssen. Da Papageien oft älter als ihre Halter werden, stehen regelmäßig Vögel aus Erbfällen zur Verfügung. Der Handel von Vögeln aus zweiter Hand ist relativ risikoreich, da viele Tiere schlecht erzogen und/oder gehalten wurden, sich dadurch zu Schreiern, Beißern oder Federzupfern entwickeln, diese Eigenschaft in der Verkaufssituation aber häufig nicht zu Tage tritt. Vögel aus zweiter Hand werden nach dem Grundsatz "Platz vor Geld" zudem oft relativ günstig, also zu deutlich niedrigeren Preisen als Jungvögel abgegeben.
    Weiterhin werden aus ornitholgischer Sicht kleine, mittelgroße sowie große Gelbhaubenkakadus unterschieden, im Preisgefüge liegen kleine Formen etwas unter den größeren.
    Die Besitzern des getöteten Vogels konnte umfassende Auskünfte zu Herkunft, Art und Alter des Tieres geben, auch mehrere Fotos konnten zur Verfügung gestellt werden.
    Nach Auswertung von Preisinformationen aus Fachpresse, Spezialgeschäften, Internet usw. ermittelten unsere Experten den Marktwert.

    Bewertung von Papageien

    1.Situation

    Im Rahmen von Entschädigungsforderungen gegen Versicherungen oder Privatpersonen bewerten unsere Sachverständigen laufend verschiedene Arten von Papageien. Dies erfordert genaue Markt- und Artenkenntnis sowie Kenntnis der Nachzuchtmöglichkeiten im Inland. Auch das Artenschutzgesetz ist zu beachten.
    Wir beschäftigen uns mit allen hier vorkommenden Vogelarten.

    Wertermittlung eines Straußenvogels

    1.Situation

    Durch einen Hund, der in ein Gehege, in dem Straußen zur Mast gehalten wurden, eindrang, wurden die Vögel beunruhigt. Ein Tier verletzte sich am Zaun schwer und mußte notgeschlachtet werden. Dadurch wurde das Zuchtpaar getrennt und auch die Henne, deren Hahn getötet worden war, im Wert gemindert.

    2. Tätigkeit durch den Sachverständigen

    Zunächst wurde die Situation der Einzäunung geprüft. Das verwendete Zaunmaterial war nach weltweit einheitlicher Auffassung nicht für die Einfriedung eines Straußengeheges geeignet, so dass den Tierhalter ein Mitverschulden traf.
    Darüber hinaus ermittelten unsere Sachverständigen den Zeitwert des Zucht- und Masttieres.

    Flamingos, Marabus und Störche

    1.Situation

    In einem zu Erwerbszwecken betriebenen Schautiergarten wurden zwölf Vögel (Marabus, Störche, Flamingos und Teichhühner) von einem nachts eingedrungenen Hund gerissen. Der Betreiber des Tiergartens fordert von der Haftpflichtversicherung des Hundehalters eine Erstattung des Wertes seiner Vögel.

    2. Gutachterliche Tätigkeit

    Unser Gutachter für Kleintiere konnte mit Hilfe des Geschädigten eine genaue Aufstellung des Alters, der Herkunft sowie der ehemaligen Anschaffungspreise der Vögel erstellen. Auf dieser Basis konnte nach Marktumfragen unter Tierhändlern sowie Recherchen in größeren zoologischen Gärten der Wert der unterschiedlichen Vogelarten ermittelt werden.
    Auftragsgemäß wurde außerdem der Zustand und die Qualität der Einzäunung des Tiergartens vor Ort untersucht. Dabei ergab sich, dass der Betreiber keine hinreichenden Vorkehrungen gegen das Eindringen von Hunden oder auch Wildtieren in seine Ausstellungsvolieren getroffen hatte. Er mußte sich daher ein anteiliges Mitverschulden anrechnen lassen.